A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise

Passwort vergessen?

Bitte Ihre Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl eingeben. Sie erhalten dann umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.





Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen
 

 

26.06.2019

Neue Einzelpreise ab 1. Juli 2019

Alle bisherigen Preislisten werden ungültig

In einem sehr komplizierten Verfahren werden derzeit mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die ab 01.07.2019 gültigen Einzelpreise ermittelt.

Dabei werden die Preise aller Leistungspositionen in allen Bundesländern zusammengetragen – der jeweils höchste Preis ersetzt dann ab dem 1. Juli 2019 die bisherigen Vergütungen in allen Verträgen, in denen diese Leistungsposition aktuell vorkommt.

Dieser neue Preis gilt dann unabhängig vom Vertragsgebiet, in dem er abgerechnet wird, und der Kassenart – er gilt als Einheitspreis für AOK, BKK, IKK und Knappschaft genauso wie für den vdek und die SVLFG (LKK).

Für den Zeitpunkt der Abrechnung bleibt es übrigens bei den bisherigen rahmenvertraglichen Regelungen: Galt in Ihrem Vertragsgebiet bisher das Datum der Verordnung für die Abrechnung neuer Preise, bleibt es weiterhin beim Rezeptdatum; war bisher der konkrete Behandlungstag ausschlaggebend, bleibt es beim Rezeptsplitting in alte und neue Vergütungshöhe.

Für die allgemeine Krankengymnastik (Positionsnummer 20501) bedeutet die neue Liste z. B., dass ab dem 1. Juli 2019 bundesweit mit allen gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Preis von € 21,11 abgerechnet werden kann. Das entspricht dem derzeitigen Preis bei IKK, BKK und Knappschaft in Schleswig-Holstein, der als bundesdeutscher Höchstpreis dieser Position ermittelt wurde und damit dann ab Juli in ganz Deutschland gelten wird.

Der Preis für die Manuelle Therapie wird bei € 25,35 liegen – dies entspricht dem heutigen Preis in Bayern und bei den Regionalkassen BKK, IKK und Knappschaft in Baden-Württemberg.

Diese beiden Beispiele sind aber nur ein kurzer „Vorgeschmack“. Damit ab Montag überall im Bereich des Nordverbundes von PHYSIO-DEUTSCHLAND die Vergütungen und die Zuzahlungen richtig berechnet werden können, werden wir am kommenden Freitag die – rein juristisch betrachtet noch vorläufigen – Preislisten an unsere freiberuflichen Mitglieder in allen Vertragsgebieten per E-Mail versenden und die Listen hier auf unserer Homepage bereitstellen.

Am Rande bemerkt: Alle freiberuflichen Mitglieder, von denen uns noch keine oder eine nicht mehr gültige Mailadresse vorliegt, sollten uns über info(at)nv.physio-deutschland.de gerne ihre aktuelle Mailanschrift mitteilen – es wäre schade, wenn wir die guten Nachrichten am Freitag aus rein formalen Gründen nicht mit allen betroffenen Nutznießern teilen könnten!