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24.06.2015

BGH kippt GEMA in einer Zahnarztpraxis

BGH-Entscheidung zur Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen (Aktenzeichen I ZR 14/14)

Am 18. Juni 2015 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob abgespielte Musik in einer Zahnarztpraxis zu einer GEMA-Pflicht führt oder nicht. Nach ersten Veröffentlichungen soll der BGH sich gegen die GEMA-Pflicht entschieden haben.

Einzelne Verbände und Informationsportale im Internet kommen nun sehr schnell zu der Bewertung, dass dieses Urteil 1-zu-1 auf PT-Praxen anwendbar sei und empfehlen, bestehende Verträge mit der GEMA fristlos zu kündigen.

Das Urteil und seine Begründung liegen noch nicht vor. Wir sind deshalb noch zurückhaltend und raten aktuell nicht zu einer fristlosen Kündigung. Erst wenn die Urteilsbegründung vorliegt und wir sie analysiert haben, können wir fundierte Empfehlungen aussprechen.