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Kostenfreie Rechtsberatung

Die Tätigkeit von Physiotherapeuten ist immer stärkeren rechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen. Ca. 85 % aller Mitgliederanfragen an den ZVK-Nordverbund haben im weitesten Sinne rechtliche Hintergründe.

Das alles ständig im Blick zu haben überfordert die zeitlichen Budgets unserer Mitglieder.

Wir brauchen eine kompetente Stelle, die uns schnell und direkt Antworten gibt, uns versteht und vor allem an unserer berufsständischen Emanzipation interessiert ist, sie unterstützt und insbesondere uns Physiotherapeuten nicht mit einer weder inhaltlich noch persönlich zu rechtfertigenden Arroganz behandelt.

Wir haben mit der Rechtsanwaltskanzlei Schumacher einen entsprechenden Servicevertrag zu Gunsten unserer Mitglieder abgeschlossen.

Hier bekommen wir die fachliche und persönliche Kompetenz, die wir brauchen und erwarten.

Alleiniger Ansprechpartner für diese Dienstleistung ist Herr RA Heino T. Schumacher.

Zusammen mit den Rechtsanwälten Roland Hein (Stuttgart) und Stephan Richter (München) bildet er bundesweit das Kompetenzzentrum Recht des ZVK-Bundesverbandes.
Die ZVK-Rechtsberatung ist ausschließlich eine telefonische Erstberatung.

Zugunsten unserer Mitglieder haben wir mit der Kanzlei Schumacher eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Für alle Beratungen außerhalb der telefonischen Erstberatung ist für Mitglieder des ZVK-Nordverbundes ein Stundensatz von € 180,- netto statt  aktuell € 250,-netto je Zeitstunde fällig.


Die ZVK-Rechtsberatung erreichen unsere Mitglieder unter der Telefonnummer (040) 460 40 06.