Wärmetherapie im Hausbesuch: Wichtiger Hinweis für Abrechnungen mit der AOK Rheinland/Hamburg ab 2025
Die AOK Rheinland/Hamburg hat sich mit der Abgabe von Thermotherapie im Rahmen von Hausbesuchen beschäftigt und als Ergebnis einer sozialmedizinischen Überprüfung festgestellt, dass bestimmte Wärmeanwendungen aus ihrer Sicht nicht „hausbesuchs-geeignet“ sind. Dies bezieht sich insbesondere auf die Abgabe von Warmpackungen, da diese nach Aussage der AOK eine technische Aufbereitung (z. B. im Wärmeschrank) erfordern, die bei einem Hausbesuch nicht möglich ist.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat uns informiert, dass sie die betreffenden Maßnahmen im Hausbesuch im neuen Jahr nicht mehr vergüten bzw. entsprechende Abrechnungen um diese Positionen kürzen wird. Dies betrifft konkret die folgenden Therapiemaßnahmen:
X1501: Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile
X1532: Vollbad mit Peloiden, z. B. Fango, Schlick oder Moor
X1533: Teilbad mit Peloiden, z. B. Fango, Schlick oder Moor
Diese drei Maßnahmen werden von der AOK Rheinland/Hamburg ab dem 01.01.2025 nicht mehr im Hausbesuch vergütet oder bei Bedarf einer sozialmedizinischen Prüfung unterzogen.
Die AOK weist zur Klarstellung darauf hin, dass es hierbei nur um die oben genannten drei Positionen geht, die sie aus technischen Gründen nicht im Hausbesuch als anwendbar sieht. Alle anderen thermotherapeutischen Maßnahmen wie z. B. Heiße Rolle (X1530) oder Ultraschall-Wärmetherapie (X1531) können auch weiterhin im Hausbesuch abgegeben und abgerechnet werden.
Das Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg ist hier direkt verlinkt.
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