Update! Mitgliederversammlung im Nordverbund: Schwerpunktthema "Direktzugang und Budgetverantwortung"
Die Mitgliederversammlungen der 3 Landesverbände des Nordverbundes finden
- am 17. Mai für den LV Niedersachsen,
- am 24. Mai für den LV Hamburg/Schleswig-Holstein und
- am 18. Juni für den LV Bremen
statt.
Im Mittelpunkt der diesjährigen Versammlungen stehen – neben den üblichen vereinsrechtlichen Formalien – schwerpunktmäßig 3 große, für uns existenziell wichtige Themenbereiche:
- die Forderung nach einer leistungsgerechten Vergütung
- der Direktzugang und
- die Verkammung von Physiotherapeuten.
Diese Veröffentlichung auf der Homepage dient der Vorbereitung der innerverbandlichen Diskussion und Entscheidungsfindung zum Thema Direktkontakt.
Direktkontakt – wasch mich, aber mach mich nicht nass?
Die Gesellschaft wird immer älter, die Menschen leben immer länger und chronische Krankheiten nehmen stark zu. Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Ärzte ab und gerade im ländlichen Raum wird schon von einer Arztknappheit gesprochen.
Dies alles sind Gründe dafür, das arztzentrierte deutsche Gesundheitssystem zu reformieren.
In vielen Fällen könnten Physiotherapeuten ohne Gefährdung der Volksgesundheit unmittelbar, also direkt Patienten versorgen.
Dass dies nicht ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen geht, steht außer Frage. Insbesondere das Heilpraktikergesetz müsste abgeschafft oder zumindest reformiert werden.
Auch das Ausbildungsgesetz der Physiotherapeuten (MPhG) müsste als grundständisches Ausbildungsziel den Direktkontakt und damit die selbstständige Ausübung der Heilkunde definieren, während bereits im Beruf tätige Physiotherapeuten sich durch entsprechende Nachqualifikationen den Weg zum Direktkontakt eröffnen könnten.
Bisher hat es am politischen Willen gemangelt, die notwendigen gesetzlichen Änderungen endlich in Gang zu setzen. Den Stein ins Rollen zu bringen ist aber bei Weitem nicht so schwer wie es scheint:
Im Bereich der Selbstzahler gibt es faktisch heute schon den Direktkontakt, auch wenn er häufig noch über den Umweg „Teilheilpraktiker Physiotherapie“ erreicht wird. Der Teil-HP ist lediglich ein Zwischenziel, das die Physiotherapeuten näher an die unmittelbare Versorgung von Patienten bringen soll.
Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sind nicht unbedingt hilfreich
Die bisherigen Beschlüsse der Mitgliederversammlungen zum Thema Direktkontakt stellen sich zwar nicht grundsätzlich gegen den Direktkontakt - sie legen ihm aber unnötig Steine in den Weg.
Kurz zur Erinnerung:
Vor einigen Jahren haben sich die Mitglieder der drei Landesverbände des ZVK-Nordverbundes (Bremen, Hamburg/Schleswig-Holstein und Niedersachsen) eindeutig für den Direktkontakt auch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen. Gleichzeitig lehnten sie es ab, die ärztlichen Regressinstrumentarien analog gegen sich gelten zu lassen.
Diese Position mag nachvollziehbar sein. Hilfreich in der politischen Überzeugungsarbeit ist sie nicht.
Jeder Kassenvertreter wird sofort argumentieren, dass die Verordnungsmenge in der dann direkt „zugänglichen“ Physiotherapie ohne entsprechende Haftungssysteme -ähnlich dem ärztlichen Regress- in die Höhe schnellen wird.
Diese Position ist bekannt und kann weder vom Vorstand oder dem Geschäftsführer „wegdiskutiert“ werden.
Ob die bisherigen Beschlüsse entsprechend modifiziert werden müssen, ist allemal eine kritische Nachprüfung wert. Daher soll auf den Mitgliederversammlungen 2014 hierüber diskutiert und verbindlich entschieden werden.
Hat das Schreckgespenst „Ärzteregress“ (endlich) den Geist aufgegeben?
Vor einigen Jahren, als das ärztliche Regresssystem regional noch sehr unterschiedlich ausgeprägt war, gehörte schon viel Mut (oder Wahnsinn) dazu, dieses System eins zu eins für Physiotherapeuten übernehmen zu wollen.
Mit der Einführung von bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten (Anlage 1) und der faktisch als Praxisbesonderheiten funktionierenden Langfristverordnung (Anlage 2) könnte sich dies geändert haben.
Zumindest sind jetzt Systeme vorstellbar, die das Risiko überschaubar machen.
Physiotherapeuten sollten vor diesem Hintergrund kritisch prüfen, unter welchen Umständen sie sich im Gegenzug für mehr berufsständische Kompetenz (sprich: den Direktkontakt) auch mehr haftungsrechtliche Verantwortung vorstellen könnten.
Niemand kann heute vernünftig voraussagen, wie ein solches System konkret aussehen würde. Klar ist nur: Die bisherige Beschlusslage ist so eindeutig, dass sie keinerlei Spielraum für die politisch Verantwortlichen lässt.
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