Gemeinsamer Bundesausschuss ergänzt Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf
In der "Diagnoseliste Heilmittel" sind die Langfristigen Heilmittelbedarfe und Besonderen Verordnungsbedarfe aufgeführt, die die budgetfreien Verordnungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte auflistet und bei denen die Höchstmenge an Behandlungseinheiten pro Rezept gemäß Heilmittelkatalog aufgehoben ist.
Die Liste fügt die Diagnosen zum Langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) und zu Besonderen Verordnungsbedarfen (BVB) übersichtlich zusammen und wird regelmäßig aktualisiert.
Zum 01.07.2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun eine weitere Diagnose in die Langfristigen Heilmittelbedarfe aufgenommen: Aufgrund seines Beschlusses vom 20.02.2025 gilt nun die G72.3 Periodische Lähmung in den Diagnoseschlüsseln PN und AT ohne weitere Zusatzvoraussetzungen als bundesweit anerkannter LHB.
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