Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
24.03.2020

PT-Behandlungen in Schleswig-Holstein

Das Bundesland Schleswig-Holstein hat eine Allgemeinverfügung per 23. März 2020 erlassen.

In Umsetzung der gemeinsamen Beschlussfassung vom letzten Sonntag zwischen Bundeskanzleramt und Ministerpräsidenten regelt § 4 dieser Verordnung, dass physiotherapeutische Behandlungen auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen durchgeführt werden können .

Die Verwendung des Wortes „akut“ gibt unseren Therapeuten das „Recht“ (nicht die Pflicht!), von ihnen als "aufschiebbare Maßnahmen" eingestufte Behandlungen zu verschieben oder eben aktuell durchzuführen.

Wir verweisen zur weiteren Information auf unser heutiges Mailing.