PT-Behandlungen in Schleswig-Holstein
Das Bundesland Schleswig-Holstein hat eine Allgemeinverfügung per 23. März 2020 erlassen.
In Umsetzung der gemeinsamen Beschlussfassung vom letzten Sonntag zwischen Bundeskanzleramt und Ministerpräsidenten regelt § 4 dieser Verordnung, dass physiotherapeutische Behandlungen auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen durchgeführt werden können .
Die Verwendung des Wortes „akut“ gibt unseren Therapeuten das „Recht“ (nicht die Pflicht!), von ihnen als "aufschiebbare Maßnahmen" eingestufte Behandlungen zu verschieben oder eben aktuell durchzuführen.
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