Rechtliche Erstberatung
für Mitglieder im Nordverbund
Die Tätigkeit von Physiotherapeuten ist immer stärkeren rechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen. Ein Großteil aller Mitgliederanfragen an den Nordverbund haben im weitesten Sinne rechtliche Hintergründe.
Für die Bearbeitung dieser Themenkomplexe benötigt man eine kompetente Stelle, die schnell und direkt Antworten gibt, die Besonderheiten der Physiotherapie und seiner Berufsangehörigen versteht und sie in ihrem Berufsfeld und bei ihrer Berufsausübung unterstützt.
Wir haben mit der Rechtsanwaltskanzlei Schumacher einen entsprechenden Servicevertrag zu Gunsten unserer Mitglieder abgeschlossen. Dort bekommen unsere Mitglieder die fachliche und persönliche Kompetenz, die sie – nicht nur in rechtlichen Dingen – benötigen und erwarten.
Alleiniger Ansprechpartner für diese Dienstleistung im Nordverbund ist Herr Rechtsanwalt Heino T. Schumacher. Die ZVK-Rechtsberatung ist ausschließlich eine telefonische Erstberatung – diese ist im Mitgliedsbeitrag inkludiert.