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30.09.2020

Private Krankenversicherer verlängern Zahlung der Hygienepauschale

Die Privaten Krankenversicherer erstatten auch über den 30. September 2020 hinaus den corona-bedingten Mehraufwand für Hygienemaßnahmen in Physiotherapiepraxen.

Auch wenn die Beschaffungskosten für Hygieneartikel sich allmählich normalisieren, werden die Privaten Krankenversicherer unter dem Eindruck erneut steigender Infektionszahlen im Herbst 2020 ihren Krankenversicherten in aller Regel für Heilmittelbehandlungen weiterhin eine Hygienepauschale von bis zu 1,50 Euro pro Behandlungstermin erstatten. Diese Erstattung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Bei Patienten, die im sogenannten Basis- beziehungsweise Notlagentarif versichert sind, ist die Erstattungshöhe auf 1,50 pro Verordnung begrenzt. Um Probleme in der weitgehend automatisierten Rechnungsbearbeitung zu vermeiden, muss diese Position in der Abrechnung der Heilmittelpraxis ausdrücklich als Hygienepauschale bezeichnet werden.