Neue Beihilfehöchstbeträge in Hamburg
Die beihilfefähigen Höchstsätze für die Bundesbeamten wurden zum 01.05.2023 erhöht. Diese Erhöhung hat keine „automatische“ Erhöhung der Landesbeihilfesätze zur Folge – jedes Bundesland entscheidet für seine Landesbediensteten selbst, ob und in welcher Form es Änderungen vornimmt.
Nun hat auch die Hansestadt Hamburg Ihren Landesbediensteten eine Erhöhung der Beihilfebeträge zukommen lassen. Die neuen Höchstsätze für Hamburg gelten per 01.04.2024 und orientieren sich weitgehend an der Bundesbeihilfeliste.
Eine Übersicht über alle beihilfefähigen Höchstbeträge in unseren nördlichen Bundesländern finden Sie hier:
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