Lage in Niedersachsen entschärft!
Auf unsere Anfragen hin hat das Gesundheitsministerium Niedersachsen gerade um 16:51 Uhr reagiert und den folgenden Text übermittelt, den wir unten im Wortlaut einfügen.
Damit steht eindeutig fest, dass eine ärztliche Verordnung ausreicht: Im Zweifel soll der Physiotherapeut aus fachlicher Kompetenz selbst entscheiden.
- Antwortschreiben des Gesundheitsminsteriums NDS -
Datum: 23.03.20 16:51 (GMT+01:00)
Betreff: Erlass Physiotherapeuten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie gewünscht erhalten Sie eine Klärung zur Allgemeinverfügung vom 23. März 2020:
Die Allgemeinverfügung der Nds. Landesregierung vom 23.03.2020 „Soziale Kontakte beschränken – anlässlich der Corona-Pandemie regelt, dass notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen sind weiterhin zulässig sind. Hierbei handelt es sich auch um die Inanspruchnahme ambulanter oder stationärer medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z.B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen medizinischer Fachberufe Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten).
Grundsätzlich gilt: Ein Arzt sollte derzeit nur ein Rezept für eine therapeutische Behandlung ausstellen, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert, zum Beispiel um die Folgen eines Schlaganfalls zu minimieren. Das bedeutet, dass sich die gesundheitliche Situation durch ein vorübergehendes Aussetzen der Behandlung nicht verschlimmern sollte. Bei vorhandenen Rezepten bzw. laufenden Maßnahmen sollte der Physiotherapeut über die Notwendigkeit aufgrund seines Fachwissens selbst entscheiden, bzw. sich im Zweifelsfall noch einmal an den verordnenden Arzt werden.
Den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/erlasse-und-allgemeinverfuegung-185856.html einsehen.
Mit freundlichem Gruß
-Pressestelle-
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
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