Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes – Erhebung der Daten
Im Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist geregelt, dass der GKV-Spitzenverband eine Heilmittelerbringerliste veröffentlicht. Basis dafür sind die vorhandenen Zulassungsdaten. Darüber hinaus erfasst der GKV-Spitzenverband weitere Daten beziehungsweise sind die Daten durch die Leistungserbringen aktuell zu halten.
Laut GKV-Spitzenverband liegt der Füllstand des Heilmittelleistungserbringerverzeichnisses (HLV) bei knapp 30 Prozent. Ziel ist es, alle Leistungserbringenden im Heilmittelbereich vollständig und korrekt in diesem Verzeichnis anzuzeigen. Deshalb bittet der GKV-Spitzenverband, die Kontaktdaten entsprechend § 11 Abs. 8 des Rahmenvertrages nach § 125 SGB V zu vervollständigen.
Dazu kann der vom GKV-Spitzenverband erstellte Meldebogen verwendet werden – einfach hier klicken und herunterladen.
Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, deren ARGE vom Verband der Ersatzkassen (vdek) geführt wird, können die Daten auch bei ihrer zuständigen ARGE online aktualisieren. Hier der Onlinelink dorthin: https://www.zulassung-heilmittel.de/
Weiterhin weist der GKV-Spitzenverband darauf hin, dass die vertragliche Pflicht zur Meldung des Fachpersonals gemäß des § 3 Abs. 4, 5, 6 der Verträge des jeweiligen Heilmittelbereiches gemäß § 125 Abs. 1 SGB V besteht und diese Daten umgehend zu übermitteln sind.
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