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29.01.2024

Digitales Rezept in der Physiotherapie kommt frühestens im Jahr 2027

Seit Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen. Das gilt jedoch noch nicht für die Verordnung von Heilmitteln. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine digitale Übermittlung der Heilmittelverordnung 13 als Verordnung möglich. Offiziell ist die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) – gerade erst um ein halbes Jahr nach hinten auf den 01. Januar 2027 verschoben.

PHYSIO-DEUTSCHLAND empfiehlt in Hinblick auf die Digitalisierung den Praxen, die bisher konventionell arbeiten, sich in den nächsten Jahren schrittweise digital aufzustellen. Hierzu gehört beispielsweise die Anschaffung einer Praxis-Software, welche die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) unterstützen wird. Weitere Schritte sind bisher noch nicht erforderlich.

Ein Anschluss an die TI ist für Physiotherapiepraxen aktuell weder notwendig, noch verpflichtend. Sie ist zudem mit Kosten verbunden, die derzeit noch nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Eine Anbindung bietet zum jetzigen Zeitpunkt auch kaum nennenswerte Vorteile für die Physiotherapiepraxen. Informationen zum aktuellen Stand und dem Ablauf einer Anbindung finden Interessierte hier.

Ausblick auf die elektronische Heilmittelverordnung

Die eVO bindet zukünftig die bisher papiergebundene Heilmittelverordnung in die Telematikinfrastruktur (TI) ein. Die TI vernetzt sämtliche Akteure im Gesundheitswesen und ermöglicht einen sektoren- sowie systemübergreifenden und sicheren Informationsaustausch. Es handelt sich um ein geschlossenes Netzwerk, das ausschließlich registrierten Nutzern innerhalb des Gesundheitswesens, sei es Personen oder Institutionen, Zugang gewährt.

Ein Ziel der Digitalisierung ist es, die komplexen Prozesse vom Zeitpunkt der Diagnose, über die Ausstellung der Heilmittelverordnung bis hin zur Abrechnung durch den Leistungserbringer gegenüber der Krankenkasse deutlich schneller und effizienter zu gestalten. Für die Arzt- und Heilmittelpraxen würden sich dabei durch die TI und die eVO viele Prozesse deutlich vereinfachen. Etwaige Korrekturwünsche oder Fragen zur Verordnung könnten innerhalb der TI direkt zwischen der ärztlichen Praxis und den Heilmittelpraxis ohne großen Aufwand geklärt und rechtssicher ausgetauscht werden.