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20.08.2026 – Bundesverband

Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge zum 1. September 2026

Zum 1. September 2026 werden die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen im Heilmittelbereich angehoben. Betroffen sind unter anderem Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP), deren Höchstbetrag von 115,30 Euro auf 123,80 Euro steigt, sowie verschiedene Hausbesuchsleistungen im Bereich „Sonstiges“, die bereichsübergreifend für alle Heilmittel gelten.

Auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung wird angepasst und erhöht sich von bisher 98,60 Euro auf 102,70 Euro. Diese Pauschale ist bei beihilfeberechtigten Patientinnen und Patienten weiterhin erstattungsfähig.

Die neuen Höchstbeträge gelten unmittelbar für die Bundesbeihilfe. Ob und ab wann sie auch auf Landesebene gelten, hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Da einige Länder die Bundeswerte automatisch übernehmen und andere eigene Anpassungen vornehmen müssen, empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Landesregelungen bzw. eine Nachfrage bei eurem Landesverband.

Bereits vor der offiziellen Veröffentlichung der geänderten Bundesbeihilfeverordnung können die neuen Höchstbeträge im Rahmen der geltenden Vorgriffsregelung berücksichtigt werden.

Die entsprechenden Informationen und Unterlagen findet ihr im geschützten Mitgliederbereich unter den Beihilfevorschriften (Änderungen sind fettgedruckt hervorgehoben worden).

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