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27.04.2020

AOK Rheinland/Hamburg: Genehmigungsverzicht für Verordnungen ab 01.05.2020

Die AOK Rheinland/Hamburg hat uns heute vorab informiert, dass sie die bisherige Genehmigungspflicht für Verordnungen außerhalb des Regelfalls einstellen wird. Das entsprechende Schreiben an die Berufsverbände liegt uns bereits vor.

Demnach entfällt das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls im Bereich der Physiotherapie und der Ergotherapie für alle Verordnungen, die nach dem 30.04.2020 ausgestellt wurden. Ein Antrag auf Genehmigung bei der AOK Rheinland/Hamburg ist für diese Verordnungen dann nicht mehr erforderlich. Dies bezieht sich sowohl auf vertragsärztliche als auch vertragszahnärztliche Verordnungen.

Die AOK Rheinland/Hamburg will mit diesem Schritt einen weiteren bürokratischen Stein aus dem Weg rollen, um die Versorgung ihrer Versicherten in dieser außerordentlichen Situation für die Leistungserbringer so aufwandsarm wie möglich zu gestalten.