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29.11.2017

Weniger Bürokratismus im Alltag

Kaum ein Thema nervt so wie die Überprüfung ärztlicher Verordnungen auf Vollständigkeit und Vereinbarkeit mit der Heilmittelrichtlinie.

In den letzten Jahren haben wir als PHYSIO-DEUTSCHLAND schon einige Anläufe unternommen, den Prüfaufwand für Sie zu reduzieren und unseren Mitgliedern mehr Rechtsicherheit bei der Abrechnung zu vermitteln. Immerhin geht es um sauer verdientes Geld, und Absetzungen sind maßlos ärgerlich.

Deshalb unternehmen wir jetzt einen weiteren Anlauf, mit dem Spitzenverband der Krankenkassen über Erleichterungen bei den Prüfpflichten zu verhandeln.

Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe.

Bitte nennen Sie uns die nervigsten Absetzungstatbestände in Ihrem Alltag. Schreiben Sie uns, was Sie nervt und was am besten geändert werden sollte.

Damit wir nicht beim Urknall der Absetzungen anfangen, benötigen wir „nur“ Sachverhalte, die wir noch nicht in der Checkliste mit dem vdek (Verband der Ersatzkrankenkassen) aufgearbeitet haben.

Unsere Checkliste mit dem Verband der Ersatzkassen fügen wir deshalb hier zum Download bei; als kleine Erinnerung, was wir schon alles geregelt haben. Unser Ziel ist es, mindestens diese Checkliste mit allen Krankenkassen zu vereinbaren.

Senden Sie uns Ihre Anmerkungen bitte bis zum 10.12. 2017 per E-Mail an info(at)nv.physio-deutschland.de. Wir freuen uns auf Ihre tatkräftige Mithilfe!

Wenn Sie Praxen kennen, die nicht im ZVK organisiert sind, weisen Sie sie gerne auf diese Meldung hin und leiten sie an sie weiter. Auch Rückmeldungen von außerhalb des Verbandes sind uns wichtig. Deshalb werden wir dieses Thema auch bei Facebook einstellen.

Vielen Dank!

 


PS - Zwei Punkte noch zum Schluss:

1.

Wir hoffen in den nächsten Tagen endlich einen Abschluss mit den Ersatzkassen veröffentlichen zu können. Es nervt uns alle, dass wir immer und immer wieder nachverhandeln mussten. Offensichtlich geht es einigen Ersatzkassen so schlecht, dass fest vereinbarte Abschlüsse immer wieder „aufgekündigt“ wurden. Sobald ein Vertragsabschluss rechtlich verbindlich vorliegt, werden wir Sie informieren.

2.

Vor einigen Wochen hatten wir nach auffälligen Verordnungsrückgängen in den norddeutschen Bundesländern gefragt.

Bereits die geringe Anzahl der Rückmeldungen war ein erster Hinweis, dass wir keine flächendeckenden Verordnungsrückgänge zu verzeichnen haben.

Nunmehr liegen auch verschiedene Auswertungen von Abrechnungsunternehmen und Krankenkassen vor. Es bestätigt sich, dass wir in keinem Bundesland im Nordverbund (Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) flächendeckend Verordnungsrückgänge haben.

Das ist eine sehr positive Nachricht. Sie nützt aber den Praxen nichts, die regional davon betroffen sind. Deshalb werden wir in den nächsten Wochen nochmals das Thema „Praxisbesonderheiten und regressfreies Verordnen“ so aufarbeiten, dass unsere betroffenen Praxen mit den örtlichen Ärzten ins Gespräch eintreten können. Ob wir damit bis Ende des Jahres fertig sind, hängt ein bisschen von unseren anderen Aktivitäten ab.