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18.12.2017

Vorsicht vor Bauernfängern beim Datenschutz!

Im Frühjahr 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) in Kraft. Und schon geistern Irrlichter durch die physiotherapeutischen Praxen.

Der eine oder andere Geschäftemacher nutzt die Gelegenheit und bietet bereits heute einen externen Datenschutzbeauftragten für „kleines Geld“ an. Springt der Praxisinhaber nicht sofort auf dieses Angebot an und will den teuren Vertrag nicht unterschreiben, wird auf die hohen Bußgelder nach der DSGVO verwiesen.

Fakt ist: Es ist alles ziemlich kompliziert. Fakt ist aber auch: Es spricht sehr vieles dafür, dass unsere Praxen überhaupt keinen Datenschutzbeauftragten benötigen – weder einen internen noch einen (teuren) externen.

Deshalb Finger weg von Kurzschluss-Aktionen! Wir klären für unsere Mitglieder alles ab und werden dann ohne wirtschaftliches Eigeninteresse informieren, ob und ggf. was es zu beachten gibt.