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14.03.2019

TSVG: Wesentliche Änderungen für Heilmittelerbringer

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in zweiter und dritter Lesung zugestimmt und damit deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll am 1. Mai 2019 in Kraft treten. Zuvor muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Die wesentlichen Änderungen des TSVG für Heilmittelerbringer sind:

1.    Bundeseinheitliche Preise auf Höchstpreisniveau ab 1. Juli 2019

Zum 01.07.2019 werden in allen Vertragsgebieten für alle Preispositionen die bundesweit höchsten vereinbarten Preise angesetzt.

2.    Weitere Preiserhöhungen ab Mitte 2020

Ab Mitte 2019 werden die Preisverhandlungen unter völlig neuen Bedingungen beginnen:

  • Es wird um Preise gehen, die eine wirtschaftliche Leistungsabgabe ermöglichen. Das bedeutet, dass die Behandlungspreise endlich kalkuliert werden müssen. Die Erstellungskosten für Behandlungen werden eine große Rolle spielen.

  • Die tatsächlich gezahlten Gehälter der angestellten Therapeuten und die Erträge werden unmittelbar Teil der Preiskalkulation.

  • Die wie Fußfesseln wirkende Bindung an die Grundlohnsumme (§ 71 SGB V) wird endlich für den Heilmittelbereich aufgehoben.

3.    Mehr Kompetenz für Therapeuten (Blankoverordnung)

Bei noch zu verhandelnden Diagnosen wird eine Blankoverordnung eingeführt. Das bedeutet, der Arzt stellt „lediglich“ die Diagnose. Die Auswahl des Heilmittels und der Frequenz liegen beim Therapeuten.

4.    Bürokratieabbau an vielen Stellen

Die Kassen werden zu Vertragspartnern der Therapeuten. Kein Bereich wird zukünftig noch von den Krankenkassen allein bestimmt. Überall werden Verträge abgeschlossen. Dies werden wir nutzen, um an allen möglichen Stellen bundeseinheitlich die Bürokratielast für unsere Praxen abzubauen.

5.    Professionelle Streitschlichtung

Und wenn es mit den Vertragsabschlüssen nicht klappt, dann helfen die neu geschaffenen Schiedsstellen. Sie sind paritätisch besetzt und haben Streitigkeiten innerhalb von drei Monaten zu schlichten. Hängepartien werden also verhindert.

Das sind die Highlights des heute verabschiedeten TSVG. Es gibt noch viele Einzelheiten, über die wir im weiteren Verlauf berichten werden.

Es liegt viel Arbeit vor uns. Wir als Verband sind dafür da, die Chancen für unsere Mitglieder zu nutzen. Und das werden wir!