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23.03.2020

Situation in Niedersachsen –wann dürfen Behandlungen noch durchgeführt werden?

In Niedersachsen gibt es seit gestern Abend eine neue Allgemeinverfügung.

In deren Ordnungsnummer 6 wird ausgeführt, dass für physiotherapeutische Behandlungen eine ärztliche Bescheinigung über die Unaufschiebbarkeit der Behandlung vorliegen muss.

Aus anderen Bundesländern haben wir klare und zweifelsfreie Informationen, dass allein mit einer ärztlichen Verordnung behandelt werden kann - also genau das Gegenteil der Niedersächsischen Allgemeinverfügung.

Das nützt unseren Praxen in Niedersachsen aktuell nichts. Was in einem Bundesland gemeint ist, muss nicht für ein anders Bundesland gelten.

Das ist absurd und führt nur noch zu mehr Verunsicherung.

Seit gestern Abend haben wir die zuständigen Stellen in Niedersachsen um eine verbindliche Klarstellung gebeten.

Alle Verantwortlichen werden von uns „genervt“, aber bisher gibt es schlicht null Reaktion. Es geht soweit, dass Kreisgesundheitsämter in Niedersachsen heute Nachmittag eine andere Meinung vertreten als noch heute Vormittag.

Es ist Chaos.

Die Allgemeinverfügung ist sprachlich eindeutig - danach benötigt man eine gesonderte ärztliche Bescheinigung. Wenn wir bis heute Abend/Nacht keine eindeutige Nachricht aus Niedersachsen erhalten, dann müssen wir empfehlen, ab morgen früh auf einer zusätzlichen ärztlichen Bescheinigung zu bestehen.

Das wäre völlig idiotisch - aber wir können unseren Praxen nicht noch ein weiteres Risiko zumuten.

Bitte behalten Sie unsere Homepage weiter verstärkt im Auge!

UPDATE:

Seit heute 16:51 Uhr hat sich die Lage entschärft und die Situation geklärt - unseren aktuellen Artikel dazu finden Sie hier.