11.03.2020
Neue Informationen zu Unterbrechungsfristen
Die gesetzlichen Krankenkassen verzichten für alle Behandlungen (nicht Verordnungen!) ab dem 18. Februar 2020 und bis zum 30.04.2020 auf jegliche Prüfung, dass die Unterbrechungsfrist von 14 Tage eingehalten wird.
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