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03.07.2020

Konkretisierung bei aktuellen Empfehlungen der Kostenträger

Seit dem 01. Juli 2020 gelten aktualisierte Empfehlungen der Kassenverbände und des GKV-Spitzenverbandes zum Umgang mit der Corona-Pandemie. In dieser Meldung finden Sie die aktualisierte Fassung, die eine Klarstellung für Verordnungen zwischen dem 18. Februar und dem 30. Juni beinhaltet.

Wichtig: Bei allen Verordnungen, die zwischen dem 18. Februar und dem 30. Juni 2020 von einem Arzt ausgestellt wurden, entfällt seitens der Krankenkassen die Prüfung der Einhaltung der Beginnfrist. Und bei allen Verordnungen, die bis zum 30. Juni 2020 ausgestellt wurden, werden die Unterbrechungsfristen ausgesetzt und nicht geprüft, wenn der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung nach dem 17. Februar 2020 lag.