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13.06.2016

Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Man muss sich die Augen reiben. In Zeiten des Internets scheinen Vorsicht und Seriosität nicht mehr zu zählen und wurden offensichtlich ersetzt durch das Motto „wer schreit am lautesten“.

Im politischen Berlin wird noch hinter verschlossenen Türen über einen Gesetzesentwurf diskutiert, der auch den Heilmittelbereich tangieren würde: Im sogenannten Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetz (kurz: HHVG) sollen die Grundlohnsummendeckelung fallen und Modellvorhaben zur Blankoverordnung eingeführt werden.

Der Ausdruck „hinter verschlossenen Türen“ ist hier übrigens keine reine Floskel: Das Bundesministerium der Finanzen hat noch erheblichen Gesprächs- und Diskussionsbedarf zu diversen Gesetzesentwürfen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) – leider gehört dazu auch das HHVG. Es ist deshalb per heute noch nicht einmal klar, ob und in welcher Form der Entwurf den Weg ins Gesetzgebungsverfahren findet.

Alle, die schon jetzt lang und breit über den Entwurf berichten, übernehmen objektiv die Interessen der Krankenkassen, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen. Deshalb halten wir den Ball öffentlich sehr flach.

Wir werden berichten, sobald das Gesetzgebungsverfahren tatsächlich eingeleitet wird. Jede Meldung davor wäre kein Ausdruck von besonders guten Informationen, sondern schlicht unseriöse Spekulation.