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18.11.2021

Gesetzgeber verlängert Hygienepauschale für Praxen bis zum 31. März 2022

Heute hat der Deutsche Bundestag über umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der andauernden Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählt auch die Verlängerung der sogenannten Hygienepauschale für den erhöhten Aufwand in den Physiotherapiepraxen.

Nach aktuellem Beschluss wird die Hygienepauschale bis zum 31. März 2022 verlängert. Dies regelt Artikel 20b "Änderung der Hygienepauschalverordnung" der heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Mit der Gesetzesänderung ist die Hygienepauschale nicht mehr an die epidemische Lage von nationaler Tragweite gebunden.

Im nächsten Schritt muss der Deutsche Bundesrat den Änderungen im Infektionsschutzgesetz am morgigen Freitag ebenfalls zustimmen.
PHYSIO-DEUTSCHLAND wird die weiteren Beratungen und Beschlüsse zum Infektionsschutzgesetz engmaschig begleiten und über feststehende Maßnahmen und Änderungen berichten, wenn diese konkret sind. Manche Themenfelder werden - wie in den letzten Monaten - verbindlich in den einzelnen Bundesländern umgesetzt. Darüber informieren dann die Landesverbände ihre Mitglieder regionalspezifisch.

Was damit weiterhin gilt

Die Hygienepauschaleverordnung sieht die pauschale Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich vor. Damit sind 1,50 Euro pro Verordnung zusätzlich gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar. Grundsätzlich gilt: Für die Abrechnung der Position ist der Tag der letzten Behandlung innerhalb einer Verordnung im Rahmen der Rechnungsstellung anzugeben. Zuzahlungen werden für diese Position nicht erhoben.