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09.06.2016

DAK und die Unterbrechungsfrist!

Es ist nicht vorbei aber man denkt bei der DAK nach

Am 06.06.2016 haben wir unsere Mitglieder auf der Homepage und via Mailing über eine etwas skurrile Aktion berichtet.

Wir haben die DAK darauf hingewiesen, dass es im bestehenden Rahmenvertrag keine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die Aktion gäbe und dass die Aktion viel zu kurzfristig starte.

Dies sei aus unserer Sicht nicht vertragspartnerschaftlich.

Die DAK hat heute früh schriftlich unserem Bundesverband gegenüber geantwortet und Stellung bezogen:
 
Wie nicht anders zu erwarten war, verteidigt die DAK ihre Vorgehensweise. Da man aber im Hause der DAK anscheinend erkannt hat, dass diese Vorgehensweise nicht den unter Vertragspartnern sonst üblichen Umgang miteinander entspricht, hat man seinen Dienstleister, die Syntela GmbH, angewiesen, die Prüfung der Überschreitung der 28-Tagesfrist für den Leistungszeitraum bis zum 31. Juli 2016 auszusetzen und bereits vorgenommene Absetzungen zurückzunehmen, wenn sich die Praxis unter Hinweis auf die verspätete Information meldet.

Ein erster – wichtiger – Teilerfolg ist damit erzielt:

Alle betroffenen Praxen bekommen bereits abgesetzte Abrechnungen erstattet.

Heino T. Schumacher

Geschäftsführer