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07.03.2019

Angebliche 4-Wochen-Frist bei der BG: Falschmeldungen im Netz!

Aktuell kursieren Mitteilungen von Internetdienstleistern und Netzplattformen, dass BG-Verordnungen seit 2016 nur noch 4 Wochen gültig seien. Absetzungen der Berufsgenossenschaften bei Überschreitung dieser angeblichen Frist seien bereits an der Tagesordnung.

Diese Meldungen sind schlicht falsch.

Verordnungen zu Lasten der Berufsgenossenschaften sind länger gültig als 4 Wochen. Rechnungskürzungen dürfen aus diesem Grund nicht vorgenommen werden. Dies wurde uns auch noch einmal von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestätigt.

Es ist wirklich ärgerlich, wenn solche Mitteilungen im Netz auftauchen und Gerüchte in die Welt setzen, die keine Grundlage in der Realität haben. Gut, dass man Newsletter auch abbestellen kann!