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19.03.2020

Aktuelle Informationen zu Corona -Stand 19.03.2020, 11 Uhr

Wie schon geschrieben befinden wir uns in einem dynamischen Prozess, und die Informationslage ändert sich ggf. von Tag zu Tag. Es gibt mit den gesetzlichen Krankenkassen nunmehr weitere Regelungen, die Sie zusammenfassend im hier verlinkten Schreiben der Krankenkassen entnehmen können.

1. Unterbrechungsfristen

Die Einhaltung der Unterbrechungsfristen wird nicht mehr geprüft. Wir gehen aktuell erst mal bis zum 30.04.2020 aus.

2. 12-Wochen-Frist

Die Einhaltung der Frist wird nicht mehr geprüft. Damit muss sie auch nicht eingehalten werden.

3. Beginnfrist

 Wird für Verordnungen ab dem 19.02.2020 nicht mehr geprüft. Auch hier gehen wir aktuell bis zum 30.04.2020 aus.

4. Teilabrechnungen werden zugelassen

Um ggf. etwas für die Liquidität zu tun, haben wir uns auch hier mit den Kassen verständigen können. Bitte schauen Sie sich die Ordnungsnummer 5 und 6 genau an!

5. Videobehandlungen möglich

Für wie viele Praxen und Patienten dies eine Option ist, können wir nicht einschätzen. Wichtig ist, dass es jetzt möglich ist, per Videoübertragung (in jeglicher Form) bestimmte Leistungen abzugeben und abzurechnen. Bitte schauen Sie sich die Ordnungsnummer 8 genau an. Und vergessen Sie auf der Rückseite das V nicht.

Achtung: Die Leistung selbst, die per Telemedizin abgegeben wird, muss verordnet sein; also z. B. die KG-Einzelbehandlung.

6. Änderungen auf der Verordnung

Fehlerhafte Verordnungen können von unseren Praxen geändert werden. Dies betrifft alle Inhalte der Verordnung, mit Ausnahme der „Art des Heilmittels“ und der „Verordnungsmenge“ (siehe Ordnungsnummer 7).

Das sind wichtige Änderungen für die Versorgung unserer Patienten und für die Abläufe in unseren Praxen. Uns ist natürlich klar, dass auch dies nur wieder Tröpfchen auf den heißen Stein sind. Aber sie sind wichtig und helfen.

Gestatten Sie uns noch ein paar grundsätzliche Hinweise:

Praxisschließungen und Informationen:

Im Moment (Stand 19.03.2020) gibt es für unsere Praxen für den Fall der Selbstschließung nur ganz wenige Möglichkeiten der Entschädigung. Auch behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz führen zu keiner wirklichen Entschädigung bei den Praxen.

Deshalb muss zuerst die Frage der Entschädigung geklärt sein, damit dann die Schließungen nicht in den Ruin führen. Das gilt auch für einen Rettungsschirm via Krankenkassen und auch für eine Erhöhung des Kug über 60 %.

An all dem arbeiten wir mit Hochdruck. Stündlich gibt es weitere Entwicklungen, über die wir dann, wenn sie fest vereinbart sind, berichten werden.

Deshalb empfehlen wir die Selbstschließung aktuell nicht – auch wenn der Druck für alle hoch ist. In den sozialen Medien gibt es viele, die zu Schließungen auffordern und das „Offenlassen“ der Praxen als verantwortungslos titulieren. Hier beginnt langsam ein Umdenken. Denn so ganz langsam kommt auch dort an, dass es bei Selbstschließungen nur sehr begrenzt Entschädigungen geben wird.

Deshalb nochmal und eindeutig: Wir arbeiten an dem Thema Entschädigungen, Soforthilfen und Rettungsschirm mit Hochdruck.

Abschließend eine Bitte:

Wir werden nicht anfangen zu spekulieren. Immer dann, wenn es belastbare Informationen und Tatsachen zu berichten gibt, werden wir das machen. Deshalb können wir Anfragen zum Beispiel zu einer zukünftigen Ausgangssperre (zum Ob und Wann) aktuell schlicht nicht beantworten.

Unsere gesamte Kraft und Zeit investieren wir als Verband in die aktuelle Situation. Wir verhandeln mit Kostenträgern, wir verhandeln mit der Politik auf Bundes- und Landesebene (da stehen Schlangen von Branchen), und wir müssen auch noch aktuellen Informationen und Entwicklungen nachgehen – und immer wieder auch „Fake News“ als solche entlarven. Deshalb bitte ich um Verständnis, wenn News, Mails oder Telefonate von mir ggf. noch sachlicher und zeitschonender als sonst ausfallen.